Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Didovic & Wirtz Umzugsservice GbR
- Allgemeine Bestimmungen für Umzüge
- Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Didovic & Wirtz Umzugsservice GbR, Prof.-Kraus-Str. 5, 55411 Bingen am Rhein („Auftragnehmer") und dem Kunden („Auftraggeber“), soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
- Vertragsschluss Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
- Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Umzuges gemäß vereinbartem Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.
- Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Transportgut ordnungsgemäß verpackt und transportfähig ist, sofern keine Verpackungsleistung vereinbart wurde. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für ausreichende Parkmöglichkeiten am Be- und Entladeort.
- Preise und Zahlungsbedingungen Die vereinbarten Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. 33 % des Gesamtpreises sind spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin zu überweisen. Die restlichen 67 % sind innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss des Umzuges fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
- Nachberechnung Sollte der tatsächliche Aufwand die ursprünglich vereinbarten Leistungen überschreiten, insbesondere durch vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen oder zusätzliche Anforderungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Mehraufwand nachträglich in Rechnung zu stellen.
- Kündigung und Stornierung Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen vor vereinbartem Umzugstermin werden 50 % des vereinbarten Preises fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Umzugstermin sind 100 % fällig.
- Haftung Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis maximal 620 € pro Kubikmeter Transportgut. Die Haftung entfällt, wenn Schäden auf unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber beruhen. Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine weitergehende Transportversicherung abzuschließen.
- Transportschäden und Mängel Offensichtliche Schäden und Mängel müssen unmittelbar nach Abschluss des Umzuges dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Verdeckte Schäden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Datenschutz und Nutzung für Social Media Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie zur Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet und gespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Fotos und Ortsangaben der Umzugsleistungen für Marketingzwecke und Öffentlichkeitsarbeit auf der Unternehmenswebsite sowie in sozialen Medien (z.B. Instagram, Facebook, LinkedIn) nutzen darf. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dabei keine sensiblen oder persönlichen Daten (wie Namen, Gesichter oder Kennzeichen) ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers sichtbar zu veröffentlichen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
- Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
- Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Zusätzliche Bestimmungen für Entrümpelungen
- Leistungsumfang Die Entrümpelung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung. Alle Gegenstände werden fachgerecht entsorgt, sofern nicht anderweitig vereinbart.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, den zu entrümpelnden Bereich frei zugänglich zu machen und klar zu kennzeichnen, welche Gegenstände entsorgt werden sollen.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen Die vereinbarten Preise sind Endpreise ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung (§19 UStG). Eine Anzahlung von 33 % der Auftragssumme ist spätestens 3 Tage vor Beginn der Entrümpelung zu überweisen. Die restlichen 67 % sind innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss der Arbeiten zu zahlen.
- Haftung und Schäden Der Auftragnehmer haftet nicht für Wertgegenstände, Dokumente oder persönliche Gegenstände, die nicht ausdrücklich zur Entsorgung gekennzeichnet sind. Schadensersatzansprüche sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
- Stornierung Bei Stornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn, sind 100 % fällig.
- Zusätzliche Bestimmungen für den Verkauf von Umzugsmaterial
- Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer verkauft Umzugsmaterial wie Kartons, Verpackungsmaterial, Schutzfolien und Zubehör gemäß individueller Vereinbarung. Die genauen Konditionen und Absprachen erfolgen direkt mit dem jeweiligen Ansprechpartner.
- Preise und Zahlungsbedingungen Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten keine Mehrwertsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung (§19 UStG). Der Kaufpreis ist sofort bei Übergabe bzw. Abholung des Materials fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das verkaufte Material im Eigentum des Auftragnehmers.
- Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe, schriftlich angezeigt werden.
- Zusätzliche Bestimmungen für den Verleih von Umzugsmaterial
- Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer verleiht Umzugsmaterial wie Kartons, Verpackungsmaterial und Zubehör an den Auftraggeber für den individuell vereinbarten Zeitraum. Die genauen Konditionen und Absprachen erfolgen direkt mit dem jeweiligen Ansprechpartner.
- Mietbedingungen und Zahlung Die Mietpreise verstehen sich als Endpreise ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung (§19 UStG). Der Mietpreis ist vollständig bei Übergabe des Materials zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, das geliehene Material sorgfältig zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Auftraggeber für Ersatz oder Reparaturkosten.
- Verspätete Rückgabe Bei verspäteter Rückgabe des Materials berechnet der Auftragnehmer eine Tagesmiete pro überschrittenem Tag gemäß individueller Vereinbarung.
- Eigentumsrecht Das verliehene Material bleibt uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers.
- Ergänzende Regelungen zur Haftung und Abwicklung
- Höhere Gewalt Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, insbesondere durch Unwetter, Verkehrsbehinderungen, Streiks oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
- Ablehnung bestimmter Gegenstände Der Auftragnehmer behält sich vor, Gegenstände, die eine Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit oder den Transport darstellen, abzulehnen. Dies betrifft insbesondere Gefahrgut, Waffen, explosive Stoffe, lebende Tiere, verderbliche Lebensmittel und Pflanzen.
- Zuschläge für erschwerte Bedingungen Sind bei Durchführung des Auftrags erschwerte Bedingungen gegeben, etwa durch lange Tragewege, fehlende oder defekte Aufzüge oder enge Zugänge, behält sich der Auftragnehmer vor, entsprechende Zuschläge gemäß Aufwand zu berechnen.
- Haftungsausschluss für Elektrogeräte Für Schäden an elektrischen Geräten, die äußerlich unversehrt übergeben wurden, aber nach dem Transport Funktionsstörungen aufweisen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Zusätzliche Versicherungen Dem Auftraggeber wird empfohlen, besonders wertvolle Gegenstände gesondert zu versichern. Eine entsprechende Transportversicherung kann auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung abgeschlossen werden.
- Zugangsbedingungen und Tragfähigkeit Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Zufahrten, Wege und Gebäudeteile für das Gewicht der eingesetzten Fahrzeuge und Mitarbeiter geeignet sind. Für Schäden infolge mangelnder Belastbarkeit übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Abnahme durch Auftraggeber Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Auftraggeber durch seine Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags. Offensichtliche Mängel oder Schäden müssen unmittelbar bei der Abnahme schriftlich festgehalten werden.
- Zusätzliche Bestimmungen für Möbeltransporte
- Vertragsgegenstand Der Auftragnehmer führt Möbeltransporte nach individueller Vereinbarung durch. Umfang, Termine und Konditionen werden direkt mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Möbelstücke transportfähig sind und ordnungsgemäß verpackt bzw. gesichert wurden, sofern dies nicht ausdrücklich als Zusatzleistung vereinbart wurde.
- Haftung und Versicherung Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis maximal 620 € pro Kubikmeter Transportgut. Schäden sind unmittelbar nach Feststellung, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen.
- Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise sind Endpreise und beinhalten keine Mehrwertsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung (§19 UStG). Sofern nicht anders vereinbart, sind 33 % des Gesamtpreises spätestens 3 Tage vor dem Transporttermin und die restlichen 67 % innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss des Transports zu zahlen.
- Erschwerte Bedingungen Sind erschwerte Bedingungen, z.B. enge Treppenhäuser oder fehlende Aufzüge gegeben, behält sich der Auftragnehmer vor, entsprechende Zuschläge gemäß Aufwand zu berechnen.